Die Zinsen bei der Baufinanzierung und der effektive Jahreszins

Zinsen und Zinsen sind im Bereich des Kreditwesens zwei Paar Schuhe. Die Angabe Zinsen besagen nichts aus über die wirkliche Höhe der zu zahlenden Baufinanzierungskosten. Ganz anders sieht es jedoch aus bei dem effektiven Jahreszinssatz, manchmal auch effek. Jahreszins abgekürzt. Was dieser enthalten muss, ist rechtlich festgelegt.

Der effektive Jahreszins kann nach der so genannten Uniform-Methode berechnet werden und ergibt sich aus der Differenz zwischen den Kosten für den Kredit x 24 durch die Laufzeit des Kredits + 1 x den Nettodarlehensbetrag (der Betrag, der dann auch tatsächlich zur Auszahlung kommt). Diese Differenz wird dann x 100 genommen und ergibt dann den effektiven Jahreszinssatz. Die Kreditkosten enthalten hierbei die Zinsen, die Bearbeitungsgebühr (hierzu gehören auch die Provision für den Kreditvermittler und die Verwaltungskosten) und die Restschuldversicherung.

Die kreditvergebenden Finanzinstitute berechnen den effektiven Jahreszinssatz jedoch meist nach PAngV, was einen genaueren Wert ergibt unter dem Strich. Von Kreditangeboten, bei denen kein effektiver Jahreszinssatz angegeben ist, sollte man unbedingt Abstand nehmen, wie günstig diese auch klingen mögen auf den ersten Blick.

Bei einer reinen Angabe von Zinsen bei einem Baufinanzierungsdarlehen kann, nein muss man davon ausgehen, dass dies auch wirklich nur die reinen Kreditzinsen sind, jedoch alle anderen Kosten darin nicht enthalten sind. Da die Kosten eines Kredites jedoch mehr als nur die Zinsen sind, sollte hier genau aufgepasst werden bei solchen Angeboten.